Fördermittel

Wer kann Fördermittel beantragen?

Es gibt unterschiedliche Kriterien und beihilferechtliche EU-Vorschriften, die eine Förderung durch öffentliche Mittel eingrenzen. Dazu zählen persönliche bzw. organisatorische Voraussetzungen sowie Unternehmensgröße, Zeitpunkt der Unternehmensgründung oder der Unternehmensstandort.

Spezielle Förderprogramm können gezielt für Unternehmen konzipiert sein, die erst gegründet werden. Ausschlaggebend kann das Bundesland sein, in dem ausgewählte Themen oder Branchen eine Förderung erhalten. Einem Unternehmen auf der schwäbischen Alb sind damit andere Förderprogramme zugänglich als einem Unternehmen in Berlin, Münster oder Bamberg.

Eine wichtige Einstufung für Unternehmen ist das KMU-Fenster:

Mittlere Unternehmen:

weniger als 250 Mitarbeiter, Umsatz: bis 50 Mio. Euro p.a. oder Bilanzsumme: bis 43 Mio. Euro

Kleine Unternehmen:

weniger als 50 Mitarbeiter, Umsatz: bis 10 Mio. Euro p.a. oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro

Kleinstunternehmen:

weniger als 10 Mitarbeiter, Umsatz p.a. oder Bilanzsumme: bis 2 Mio. Euro

Alle Unternehmen in diesem KMU-Fenster haben Zugang zu besonders günstigen Kreditkonditionen.

Für alle anderen Unternehmen sind spezielle Vorgaben zu verbundenen Unternehmen zu beachten

De-minimis-Beihilfen – was ist das?

Kurz gesagt bedürfen alle Beihilfen bzw. Subventionen an ein Unternehmen mit dieser Deklaration nicht der zusätzlichen Zustimmung durch die EU.

Für alle diesbezüglichen Förderprogramme gilt, dass sie als „geringfügig“ anzusehen sind und keine wettbewerbsverzerrende Wirkung haben.

(de-minimis (lat.) bedeutet „Dinge von geringer Bedeutung“)

Für Existenzgründer sind diese Gelder bedeutsam. Innerhalb von 3 Steuerjahren sind hier bis zu 200.000,– Euro möglich.

De-minimis-Beihilfen können mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden, wobei dann auf eine Genehmigung der EU zu achten ist.

Die Fördermittelbeantragung ist mit bürokratischen Anforderungen verbunden und an diverse Bedingungen geknüpft.